CONDITIONS GÉNÉRALES DE VENTE

Gruppen- und Einzelkarten

 

ARTIKEL 1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten in ihrer Gesamtheit ab dem 4. Januar 2021 für alle Aktivitäten und Dienstleistungen, die innerhalb von CHAPLIN’S WORLD organisiert (nachfolgend "Dienstleistungen") und von CHAPLIN’S WORLD (nachfolgend "Verkäufer") an Kundengruppen verkauft werden, die aus mindestens 15 zahlenden natürlichen Personen bestehen (nachfolgend "Kunde(n)").

Die AGBs regeln jedwede Bestellung von Dienstleistungen, der per E-Mail an die Reservierungsabteilung erfolgt oder an den Kassenschaltern von CHAPLIN’S WORLD stattfindet.

Der Verkäufer bietet den Kunden (i) Edutainment- und Freizeitdienstleistungen in Form von Einzel- und Kombitickets sowie (ii) sonstige zusätzliche Dienstleistungen (Gastronomie, Transport etc.) an. Im Rahmen der AGB: „Ticket“ bedeutet eine Eintrittskarte, einen Pass, oder ein Abonnement, das es dem Verbraucher ermöglicht, an einem bestimmten Datum oder während eines bestimmten Zeitraums auf das Gelände von CHAPLIN’S WORLD zu gelangen; „Führung“ bedeutet eine 90-minütige Besichtigung von CHAPLIN’S WORLD mit einem Gästeführer von CHAPLIN’S WORLD; die „zusätzlichen Dienstleistungen“ bezeichnen Verpflegungsleistungen, zu zahlende unterstützende Medien für den Besuch, Gutscheine für die Boutiquen, Essensgutscheine etc.; „Gutschein“ bezeichnet einen Bon, der gegen eine oder mehrere vom Verkäufer organisierte und verkaufte Dienstleistungen oder von einem Partner organisierte und vom Verkäufer im Namen und im Auftrag des Partners verkaufte Dienstleistungen, eingetauscht werden kann. Jeder Kauf einer der oben genannten Dienstleistungen bedeutet vom Kunden die uneingeschränkte Akzeptanz der AGBs, ungeachtet anderslautender Bestimmungen.

 

ARTIKEL 2. IDENTIFIKATION DES VERKÄUFERS


Die Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Bestimmungen sind, werden organisiert und an die Kunden verkauft durch:
BY GRÉVIN SA, eine Gesellschaft nach Schweizer Recht mit einem Kapital von CHF200.000, Sitz: Route de Fenil 2, 1804 Corsier-sur-Vevey, genannt "CHAPLIN’S WORLD".
Kontakt: Tel.: +41(0)842.422.422 (0,08 CHF/min); EMAIL: sales@chaplinsworld.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-Id. Nr.): CHE-100-468-361

 

ARTIKEL 3. BESTELLUNG VON GRUPPENDIENSTLEISTUNGEN


Die Reservierung und Bestellung von Dienstleistungen (nachfolgend „Bestellung“) werden von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr bei der Reservierungsabteilung vorgenommen: CHAPLIN’S WORLD – Route de Fenil 2 – 1804 Corsier-sur-Vevey – Schweiz; E-Mail: sales@chaplinsworld.com 

Für jede Reservierung muss das Bestellformular, das von chaplinsworld.com heruntergeladen werden kann, ordnungsgemäss ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder Post an die Reservierungsabteilung geschickt werden.

Für jede Bestellung muss der Kunde auf dem Bestellformular das Datum oder die Gültigkeitsdauer der Tickets, die Anzahl der Leistungsberechtigten, die Postanschrift (Post- oder E-Mail-Adresse) und seine Kontaktdaten vermerken. 

Gruppenkonditionen gelten für jede Bestellung mit zumindest fünfzehn bezahlten Tickets. Die spezifischen Bedingungen, die mit jeder Gruppenkategorie verbunden sind, können angewendet werden. Also,
•    eine Schulgruppe, die zu mindestens 80% aus Schülern (von vier bis einschliesslich fünfundzwanzig Jahren) besteht, hat Anspruch auf eine Freikarte für Erwachsene pro zehn zahlende Kinder/Jugendliche;
•    eine Kindergruppe (außerhalb der Schule), die zu mindestens 80% aus Kindern (von sechs bis einschliesslich fünfzehn Jahren) besteht, hat Anspruch auf eine Freikarte für Erwachsene pro zehn zahlende Kinderkarten;
•    eine Gruppe von mindestens fünf behinderten Personen kann vom Gruppentarif profitieren und hat Anspruch auf eine kostenlose erwachsene Begleitperson pro je fünf zahlende behinderte Personen;
•    eine Gruppe von mindestens fünf behinderten Personen mit Rollstuhl kann vom Gruppentarif profitieren und hat Anspruch auf eine kostenlose erwachsene Begleitperson pro je fünf zahlende behinderte Personen mit Rollstuhl;
•    andere Gruppen, haben Anspruch auf eine Freikarte für Erwachsene pro zwanzig gezahlte Tickets und (ii) Freikarten für Kinder unter sechs Jahren bis zu einem Maximum von 20% der Gesamtzahl der gebuchten Personen, ohne den Fahrer.

Jeder Auftrag, für den die Zahlung der Anzahlung nicht gemäss dem unten angegebenen Zeitplan erfolgt ist, wird schlicht und einfach annulliert.

3.1. Bestellen undatierter Tickets oder Tickets die für einen gewissen Zeitraum gültig sind

Die Tarife für undatierte Tickets gelten für alle Käufe von Eintrittskarten für CHAPLIN’S WORLD für mindestens zwanzig gezahlte Karten (Erwachsene und Jugendliche zusammen). Sie sind entsprechend den auf den Tickets angegebenen Daten gültig und können individuell genutzt werden. Der Kauf von undatierten Eintrittskarten oder Eintrittskarten für Zeiträume garantiert keinen Zugang zu CHAPLIN’S WORLD an stark frequentierten Tagen. 

Der Kunde muss das ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular, einschliesslich der in Artikel 5 weiter unten angegebenen Versandkosten, an die Reservierungsabteilung senden. Die bestellten Eintrittskarten werden, sobald die Bestellung zu 100% bezahlt worden ist, mit Sendungsverfolgung verschickt.

3.2. Bestellung von datierten Eintrittskarten

Die Bestellung muss mindestens fünf Werktage vor dem Tag des Besuchs aufgegeben und je nach Verfügbarkeit von der Reservierungsabteilung von BY GRÉVIN S.A. schriftlich bestätigt werden. Die Bestätigung durch die Reservierungsabteilung erfolgt durch die Ausstellung einer Besuchsbestätigung die, anstelle eines Vertrags, dem Kunden zugesandt wird.

Auf Anfrage des Kunden kann jede Bestellung von datierten Tickets per Post versandt werden, sofern die Bestellung zu 100% bezahlt worden ist, einschliesslich der Versandgebühren, die in Artikel 5 aufgeführt werden. 

3.3. Bestellung von Gästeführungen

Die Bestellung einer Dienstleistung mit Gästeführer muss mindestens fünfzehn Werktage vor dem Besuchstermin erfolgen und muss je nach Verfügbarkeit der Gästeführer von der Reservierungsabteilung von BY GRÉVIN S.A. schriftlich bestätigt werden. Die Bestätigung durch die Reservierungsabteilung erfolgt durch die Ausstellung einer Besuchsbestätigung die, anstelle eines Vertrags, dem Kunden zugesandt wird. Die Anzahl der Gästeführer richtet sich nach der Teilnehmerzahl von maximal zwanzig Personen pro Gästeführer. 

3.4. Bestellung einer gastgewerblichen Leistung

Die Bestellung einer Dienstleistung mit Verpflegung muss mindestens sieben Werktage vor dem Besuchstermin erfolgen und muss je nach Verfügbarkeit der Restauranträume von der Reservierungsabteilung von BY GRÉVIN S.A. schriftlich bestätigt werden. Die endgültige Größe der Gruppe sowie die Auswahl eines einzigen Menüs müssen der Reservierungsabteilung spätestens sieben Tage vor dem Tag des Besuchs schriftlich bestätigt werden.

 

ARTIKEL 4. PREIS DER DIENSTLEISTUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

4.1. Preis der Dienstleistungen

Die anwendbaren Tarife, die auf den Kommunikationsmedien und Broschüren angegeben sind, sind in Schweizer Franken (CHF) inklusiv aller Steuern angegeben. Im Allgemeinen und sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind im Preis Verwaltungsgebühren, persönliche Ausgaben und Versicherungen nicht enthalten. Für alle Bestellungen von Dienstleistungen muss der volle Preis zum Zeitpunkt der Bestellung in Schweizer Franken bezahlt werden.

4.2. Bezahlung und Rechnungsstellung

Im Prinzip und für jede Bestellung stellt der Verkäufer die Rechnung aus und übergibt sie dem Kunden am Tag des Besuchs zum Zeitpunkt der Zahlung des Restbetrags der Bestellung am CHAPLIN’S WORLD-Kassenschalter.

Im Falle einer von CHAPLIN’S WORLD gewährten späteren Zahlung, wird die Rechnung ausnahmsweise am Tag des Besuchs ausgestellt und per Post an den Kunden geschickt. Die Zahlung dieser Rechnung muss spätestens dreissig Tage nach Ausstellung der Rechnung erfolgen. 

4.3. Zahlungsverspätung

Jede Rechnung, die vom Kunden nicht fristgerecht bezahlt wird, zieht von Rechts wegen und ohne vorherige förmliche Mahnung die Zahlung von Verzugszinsen nach sich, die zum dreifachen gesetzlichen Zinssatz berechnet werden, der am Tag der Ausstellung der unbezahlten Rechnung, ab dem Tag nach dem Zahlungsdatum und bis zur tatsächlichen und vollständigen Zahlung auf das Konto des Verkäufers gilt.

 

ARTIKEL 5. AUSSTELLUNG DER EINTRITTSKARTEN


Für jede Bestellung, bei der die Eintrittskarten am Kassenschalter abgeholt werden, wird keine Buchungsgebühr erhoben. 

Für jede Bestellung, bei der die Eintrittskarten per Post innerhalb der Schweiz verschickt werden, werden die Kosten für den Postversand mit Sendungsverfolgung mit einer Pauschalgebühr von sieben Schweizer Franken (CHF 7.-) berechnet.

 

ARTIKEL 6. ÄNDERUNG DER BESTELLUNG UND STORNIERUNG 

 

6.1. Den Kunden betreffend

Jeder Anfrage nach Änderung oder Stornierung einer Bestellung muss der Reservierungsabteilung schriftlich mitgeteilt werden, vorzugsweise per E-Mail (sales@chaplinsworld.com), oder per Post an die folgende Adresse: CHAPLIN’S WORLD, Route de Fenil 2, 1804 Corsier-sur-Vevey, Schweiz.

Jeder Änderungswunsch, bei der die Anzahl der Eintrittskarten erhöht werden soll, kann jederzeit erfolgen, sofern die Aufnahmekapazität von CHAPLIN’S WORLD nicht überschritten wird, und führt zu einer Anpassung des Gesamtbetrags der Bestellung.

Jeder andere Änderungswunsch, der vom Verkäufer berücksichtigt wird und darauf abzielt, die Gruppengrösse unter zwanzig Tickets zu reduzieren, führt zur Anwendung des geltenden individuellen Tarifs auf die verbleibenden Tickets und zur Annullierung der gewährten Freikarten.

Jeder Änderungswunsch einer Bestellung mit einer Führung, bei der die Anzahl der Gästeführer reduziert werden soll, muss sieben Tage vor dem Besuch mitgeteilt werden. Geht die Benachrichtigung weniger als sieben Tage vor dem Besuchsdatum ein, wird die Bezahlung aller Gästeführer der ursprünglichen Bestellung zu 100% fällig.

Jeder Änderungswunsch einer Bestellung mit einer Führung, bei der die Anzahl der Teilnehmer reduziert werden soll, muss sieben Tage vor dem Besuch mitgeteilt werden. Geht die Benachrichtigung weniger als sieben Tage vor dem Besuchsdatum ein, wird die Bezahlung aller Gästeführer der ursprünglichen Bestellung zu 100% fällig.

- Für jede Anfrage der Stornierung einer Bestellung, die weniger als 72 Stunden vor dem Besuchsdatum erfolgt, wird der Gesamtbetrag des ursprünglichen Auftrags fällig und in voller Höhe in Rechnung gestellt.

- Für jede Anfrage der Stornierung eines Auftrags mit Führung, die weniger als sieben Tage vor dem Besuchsdatum erfolgt, wird der Gesamtbetrag des ursprünglichen Auftrags fällig und in voller Höhe in Rechnung gestellt.

- Für jede Anfrage der Stornierung eines Auftrags mit gastgewerblichen Leistungen, die weniger als sieben Tage vor dem Besuchsdatum erfolgt, wird der Gesamtbetrag des ursprünglichen Auftrags fällig und in voller Höhe in Rechnung gestellt.

6.2. Den Verkäufer betreffend

Für den Fall, dass der Verkäufer gezwungen ist, ein wesentliches Element der vom Kunden getätigten Bestellung zu ändern oder zu stornieren, hat der Kunde das Recht, die vorgeschlagene Änderung abzulehnen und eine vollständige Rückerstattung des Preises der betreffenden Bestellung zu erhalten. Der Verkäufer haftet nicht für jedwede Schäden, die sich aus dieser Änderung oder Stornierung ergeben können.

 

ARTIKEL 7. RÜCKNAHME NICHT BENUTZTER EINTRITTSKARTEN


7.1. Unbenutzte undatierte Eintrittskarten oder Zeitraumkarten

Der Kunde kann von einer teilweisen Rückgabe von undatierten oder Zeitraumtickets profitieren, die abgelaufen sind und nicht genutzt wurden, unter der Bedingung, dass sie innerhalb von fünfzehn Tagen nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer per Einschreiben an BY GRÉVIN S.A. zurückgeschickt werden. Eine Teilrückgabe von undatierten oder Zeitraumtickets ist nur in Form einer Gutschrift, bei der der Höchstbetrag 25 % des Betrags der Gesamtsumme der zurückgegebenen Tickets nicht überschreiten darf und mit einer neuen Ticketbestellung möglich. Zurückgegebene Tickets ohne Neubestellung dürfen unter keinen Umständen Gegenstand einer Gutschrift oder eines Umtauschs gegen Tickets mit neuer Gültigkeit sein. Für den Fall, dass die Anzahl der zurückgegebenen Tickets aufgrund des unterschiedlichen Preises pro bestellter Menge zu einer Änderung des Preises der Erstbestellung führt, wird diese Änderung von der Gutschrift abgezogen.

7.2. Unbenutzte datierte Eintrittskarten

Der Kunde kann von einer teilweisen Rückgabe von datierten Tickets profitieren, die vom Verkäufer ausgestellt und vom Kunden nicht verbraucht wurden, unter der Bedingung, dass sie innerhalb von fünfzehn Tagen nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer per Einschreiben an BY GRÉVIN S.A. zurückgeschickt werden. Eine Teilrückgabe von datierten Tickets ist nur in Form einer Gutschrift, von 10 % des Betrags der zurückgegebenen Tickets und mit einer neuen Ticketbestellung möglich. Die Gutschrift ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Sie kann nicht erstattet werden, auch nicht teilweise.

 

ARTIKEL 8. ZUSTÄNDIGKEIT


Der Verkäufer ist für die ordnungsgemässe Ausführung der bestellten Dienstleistungen unter den in diesen AGBs festgelegten Bedingungen verantwortlich. Der Verkäufer hat die alleinige Befugnis, die Betriebs- und Wartungsbedingungen von CHAPLIN’S WORLD entsprechend seinen Anforderungen und/oder Auflagen zu bestimmen, und entscheidet allein über (i) den Öffnungskalender und die Öffnungszeiten von CHAPLIN’S WORLD; (ii) die von CHAPLIN’S WORLD angebotenen Dienstleistungen und Attraktionen und deren Nutzungsbedingungen; (iii) die Preise und Bedingungen für den Verkauf der Dienstleistungen, die er im Rahmen von CHAPLIN’S WORLD anbietet; (iv) das Wartungs-, Reparatur-, Rehabilitations- und Renovierungsprogramm für die gesamte oder einen Teil der Ausrüstung; (v) die Umsetzung von Normen und Vorschriften, die insbesondere die Sicherheit und Gesundheit von Personen und das Eigentum von CHAPLIN’S WORLD betreffen. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen beschliessen, CHAPLIN’S WORLD ganz oder teilweise so lange wie nötig für die Öffentlichkeit zu schliessen, insbesondere zur Durchführung von Massnahmen, die für die Sicherheit und den Schutz der Besucher erforderlich sind, oder im Zusammenhang mit der Wartung, Reparatur oder Renovierung der gesamten oder eines Teils der Ausrüstung von CHAPLIN’S WORLD, oder im Falle höherer Gewalt, die den Verkäufer zwingt, CHAPLIN’S WORLD ganz oder teilweise zu schliessen.

 

ARTIKEL 9. HÖHERE GEWALT


Die Direktion von BY GRÉVIN S.A. behält sich das Recht vor, jede Reservierung zu stornieren, wenn Ereignisse höherer Gewalt oder zufällige Ereignisse sie dazu zwingen, wie zum Beispiel, und ohne dass diese Liste vollständig wäre, Streiks, Feuer, Wasserschäden, Zugangsbeschränkungen, Epidemien, behördliche Anordnungen, usw. In einem solchen Fall, kann BY GRÉVIN S.A. einen anderen Termin für die bestellten Dienstleistungen vorschlagen.

 

ARTIKEL 10. PERSONENBEZOGENE DATEN


In der Schweiz unterliegt die Bearbeitung von personenbezogenen und sensiblen Daten dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und den kantonalen Gesetzen.

Im Rahmen der vorliegenden AGB sammelt der Verkäufer von den Kunden bestimmte Informationen und Daten persönlicher Art wie Vor- und Nachname, E-Mail, Telefonnummer, Adresse, ohne dass diese Liste vollständig ist. Diese Daten werden zum Zweck der Verwaltung der Bestellung, des Zugangs zum Museum und zu den Dienstleistungen der Partner (die der Verkäufer im Rahmen von Pauschalangeboten verkauft) verarbeitet. 

Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter der Verantwortlichkeit des Verkäufers und die gesammelten Daten sind ausschliesslich für den Gebrauch des Verkäufers und oder seiner Partner bestimmt, welche die bestellten Dienstleistungen im Rahmen von Pauschalangeboten anbieten.

Jede natürliche Person, deren Daten gesammelt wurden, besitzt das Recht gegenüber CHAPLIN’S WORLD, diese einzusehen, zu berichtigen, ihre sie betreffenden persönlichen Daten zu vernichten, die Verarbeitung der Daten zu limitieren, oder auch sich der Verarbeitung der Daten zu widersetzten: CHAPLIN’S WORLD, route de Fenil 2, 1804 Corsier-sur-Vevey, Schweiz; Tel.: +41.842.422.422 - E-mail: contact@chaplinsworld.com

 

ARTIKEL 11. RECHTSSTREITIGKEITEN


Jede Bestellung von Dienstleistungen, die der Kunde im Rahmen dieser AGB tätigt, unterliegt dem Schweizer Recht. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten, welche die Gültigkeit, die Auslegung oder die Durchführung der AGB betrifft, bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung. In Ermangelung einer gütlichen Einigung kann der Streitfall durch die zuerst handelnde Partei vor die Justizbehörden des Kantons Waadt gebracht werden.